Die Jungmostprämierung in Oberösterreich blickt auf eine langjährige Tradition zurück.

Qualitätsobstweinproduzenten können sich JETZT ANMELDEN!

“prämierter oö Jungmost” – Qualitätsobstwein mit staatlicher Prüfnummer

Wie muss der Jungmost bei der Einreichung sein?

  • Frischer, fruchtiger und spritziger Apfel-Birnen-Most
  • Most ist blank und füllfertig
  • Erfüllung der Kriterien für Qualitätsmost mit staatlicher Prüfnummer laut Obstweinverordnung BGBl II 2014/18 idF BGBl II 2018/184 (§16 Produktspezifikation von Qualitätsobstwein). Die Obstweinverordnung steht auf der Homepage https://www.unsermost.at/2018/08/qualitaetsmost-mit-staatlicher-pruefnummer-welchen-anforderungen-muss-er-gerecht-werden/ zur Verfügung.
  • Der Jungmost muss einen Restzuckergehalt der Geschmacksangabe EXTRATROCKEN oder TROCKEN lt. Obstweinverordnung entsprechen. Die Geschmacksangabe EXTRATROCKEN ist zulässig, wenn der Zuckergehalt 4 g je Liter nicht überschreitet. Die Geschmacksangabe TROCKEN ist zulässig, wenn der Zuckergehalt folgende Werte nicht überschreitet: 4 g je Liter oder 9 g je Liter, sofern der Säuregehalt (g je Liter titrierbarer Säure berechnet als Weinsäure) nicht niedriger ist als der Restzuckergehalt.

Anmeldung bis 1. Oktober in der LK Oberösterreich unter 050 6902 1447

Probenabgabe am 02.11.2021 in der LK OÖ.

Alle Details zur Prämierung, Teilnahme und Anmeldung hier:

Top_Aktuell_Jungmost_2021

Prüfnummernantrag-Obstwein_2021