Österreich hat eine Institution um die uns viele andere Länder beneiden – den Heurigen oder Buschenschank. Für viele landwirtschaftliche Betriebe stellt der Buschenschank eine interessante Möglichkeit dar, die eigenen Produkte gewinnbringender zu vermarkten und den Ab-Hof-Verkauf anzukurbeln.

Buschenschankbesuche erfreuen sich großer Beliebtheit. GGäste schätzen dabei besonders: Eine ungezwungene und gemütliche Atmosphäre, den guten Most oder Wein, Säfte, Cider und die selbst gemachten Hausspezialitäten. Besonders geschätzt wird der persönliche Kontakt mit den Gastgebern.

Der Einstieg in diesen Betriebszweig stellt jedoch auch hohe Anforderungen an die bäuerliche Familie und muss daher gut überlegt und geplant werden. Um Buschenschenker bestmöglich zu beraten und zu fördern, hat das Ländliche Fortbildungsinstitut Österreich in Zusammenarbeit mit den Landes-Landwirtschaftskammern die Informationsbroschüre „Rechtliches zum Bäuerlichen Buschenschank“ erstellt. Die neue Broschüre beinhaltet alle notwendigen Informationen für bäuerliche Betriebsführer, die einen Buschenschank neu eröffnen möchten. Bestehende Buschenschenker können verschiedenste Themen nachlesen und grundlegendes Wissen auffrischen. Insgesamt sollen Buschenschenker dabei unterstützt werden, die Qualität und Wertschöpfung dieses Betriebszweiges abzusichern und zu verbessern. Die Inhalte sind u.a. persönliche Voraussetzungen, gewerberechtliche Grundlagen inklusive der landesspezifischen Rechtsgrundlagen, Bestimmungen zu Wein und Obstwein, Lebensmittelhygiene und Allergeninformation, sozialrechtliche Grundlagen, steuerrechtliche Grundlagen sowie Voraussetzungen für einen gewerblich geführten Buschenschank.

Nutzen Sie die Unterlage, die  HIER zum Downloaden ist als Basis und  wenden Sie sich bei Spezialfragen an die Fachberatung für Direktvermarktung in Ihrer Bezirksbauernkammer!